Betreff: Steuerentlastungsgesetz
Hallo zusammen,
falls man die ganzen Rückrechnungen wegen der Steuererstattungen ab Januar nicht drucken will, kann man mit einer Lohnart den jeweiligen Übertrag auf die laufende Abrechnung durch die Steuererstattung auf Null bringen (andere Überträge bleiben erhalten).
Dazu alle anstoßen, das beiligende Info laufen lassen und eine (neue) Lohnart ausgeben. Bei Bedarf einzeln andrucken je Monat oder in einer Summe, wie man will.
Viele Grüße
Walter Latsch
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