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Dirk Imhof Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 32


Betreff: Korrektur Elstam-Anmeldung
Expertenfrage: Wir haben einen MA mit St.Kl. 6 ohne Nebentätigkeitskennhzeichen im März angemeldet.
Zurück kam über ELSTAM die St.Kl 4. Diese haben wir manuell wieder auf 6 abgeändert und Nebentätigk.KZ gesetzt. Abrechnung bei uns war i.O.- beim Hauptarbeitgeber wurde aber die St.Kl.6
gemeldet, da wir kein KZ gesetzt hatten. Das heißt, im März haben wir korrekt abgerechnet aber der
Hauptarbeitgeber hat auch mit St.Kl. 6 abgerechnet. Im April war dann alles richtig.
Wie kann ich den März noch mal melden, damit der Hauptarbeitgeber diese Korrektur bekommt. Änderungskennzeichen im Feld 1198 bewirkt da nichts.
Lt. Auskunft des FA sollten wir eine erneute Anmeldung ab dem 02.03. mit Steuerklasse 6 eingeben, so dass dann eine Korrekturmeldung erzeugt wird. Funktioniert aber nicht, da wir ja eben mit St.Kl.6 bereits abgerechnet hatten. Hat jemand eine Idee?
Dirk Imhof
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Stani Abwesend
Administrator
Dabei seit: 06.09.2013
Beiträge: 36


Betreff: Re: Korrektur Elstam-Anmeldung
Guten Tag Herr Imhof,
normalerweise müßte von Ihnen ja die Nenbentätigkeit schon gemeldet worden sein,
mit der Korrektur der Steuerklasse und dem setzen der Nebentätigkeit.
Hier sollten Sie mal in Elskomfort den Verlauf der Meldungen für den Mitarbeiter anschauen.
Es kann sein dass der Hauptarbeitgeber keine Korrekturen für den März bekommt, da u.U.
die 6 Wochenfrist überschritten ist. Hat der Hauptarbeitgeber jetzt die richtige Steuerklasse
bekommen ?

Mfg
Stani
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Dirk Imhof Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 32


Betreff: Re: Korrektur Elstam-Anmeldung
Der Hauptarbeitgeber hat die richtigen Werte ab April erhalten. Für März wurde denen die St.Kl. 6
übermittelt, da wir ja kein KZ gesetzt hatten. Manuell können/dürfen die nicht eingreifen, so dass die
aus ihrer sicht alles korrekt gemacht haben. März=6 ab April =4. Wenn jetzt März korrigiert werden soll,
benötigen die halt wieder einen Datensatz.
Auf dem ELSTAM-Protokoll vom 22.04.2015 steht bei uns gültig ab 01.03.2015 die Angabe N - für Nebenbesch. ---- ob da noch ein Satz vom FA kommt, bleibt abzuwarten.
Es wäre gut, wenn es wie bei SV-Net eine Stornofunktion gäbe und man die Meldung neu erstellen könnte.
Dirk Imhof
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Stani Abwesend
Administrator
Dabei seit: 06.09.2013
Beiträge: 36


Betreff: Re: Korrektur Elstam-Anmeldung
u.U. müßte der Hauptarbeitgeber im Datensatz vom 1.3. nochmal den Hauptarbeitgeber setzen, da
hier vermutlich Nebenarbeitgeber vom Finanzamt gemeldet wurde.
Durch das Neue setzen wird der Datensatz wieder für Elstam angeschubst. Von alleine passiert hier sonst nix mehr. Mit der Zeit wird alles besser Laughing
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