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Kerstin Wedel Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 10.09.2013
Beiträge: 25


Betreff: Pfändung >Unterhaltsberechtigte Personen
Hallo zusammen,
ich habe 2 grundsätzliche Fragen zum Thema Pfändung:

1. Wenn es für 1 Person mehrere Pfändungen gibt und für jede Pfändung eine unterschiedliche Anzahl von unterhaltsberechtigten Personen gibt - wo trage ich das ein?
Im jeweiligen Pfändungssatz ist das Feld leider grau und ein Eintrag somit nicht möglich.

Es gibt nur die Möglichkeit eine Anzahl unter dem Punkt "Abrechnungssteuerung" einzutragen.
Aber gilt die dort eingetragene Anzahl dann nicht für alle Pfändungen?

2. Kann ich für Pfändungen eine Historie bilden?
Ich wollte den bestehenden Satz abterminieren und mit einem neuen Ab-Datum und etwas geänderten Daten weiterlaufen lassen. (funktioniert aber leider nicht)

Vielen Dank schon einmal vorab & Grüße
Kerstin Wedel
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Peter Maier Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 30.10.2013
Beiträge: 29


Betreff: Re: Pfändung >Unterhaltsberechtigte Personen
Hallo,

die allgemeine Anzahl der Unterhaltsberechtigten (DF 501278) wird immer dann herangezogen, wenn im DF 501565 nichts steht. Wenn also ein Arbeitnehmer 2 Unterhaltsberechtigte hat, gehört eine 2 ins DF 501278. Wenn ein Gläubiger beim Gericht beantragt hat, dass nur 1 Unterhaltsberechtigter berücksichtigt werden soll, dann gehört eine 1 ins DF 501565 des entsprechenden Pfändungssatzes.

Pfändungssätze sind generell von der Historienbildung ausgeschlossen. Es muss also ggf. ein neuer Pfändungssatz (mit dann neuem Rückstand DF 501562) angelegt werden.

MfG
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