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Thomas Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 03.12.2013
Beiträge: 9


Betreff: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Hallo zusammen,

uns brennt die Frage auf den Nägeln zu wann eine erste ELSTAM-Abfrage bei einem Neuzugang gestartet wird ?

Bisher kursiert bei uns die Meinung, das man die für eine ELSTAM-Meldung notwendigen Daten (Steuer-ID, Geburtsdatum, Kennzeichen HAG/NAG) erst vollständig erfassen darf, wenn der neue Mitarbeiter auch definitv die Arbeit aufgenommen hat. Erfasst man vorher bereits alles, wird automatisch schon die erste Abfrage übermittelt. Grundsätzlich ist man ja erst als tatsächlicher AG abrufberechtigt, und das ist erst am ersten Arbeitstag der Fall.

Zusammengefasst: Muss ich mit der Erfassung der vollständigen Steuerdaten bis nach der tatsächlichen Arbeoitsaufnahme warten oder ist eine vorbereitende Erfassung unschädlich und die Anmeldung erfolgt erst am Tag des Beschäftigungsbeginns ?

Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Thomas
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Peter Maier Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 30.10.2013
Beiträge: 29


Betreff: Re: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Hallo,

wir erfassen immer alle vorhandene Daten (GebDat, STID) und setzen dabei DF 501123 ELStAM-Prüfung zunächst auf X (An-/Abmeldung gesperrt). Sobald der AN die Arbeit aufgenommen hat, löschen wir das X und beim nächsten ELStAM-Lauf wird die Anmeldung erstellt.

MfG
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Thomas Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 03.12.2013
Beiträge: 9


Betreff: Re: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Also greift ihr quasi doch manuell ein, um die vorzeitige Anmeldung zu verhindern.

Hatte mir eine automatische Prüfung Tagesdatum/Eintrittsdatum gewünscht.

Wir nutzen übrigend PAISYadvanced über ADP...nur so by-the-way.
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Peter Maier Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 30.10.2013
Beiträge: 29


Betreff: Re: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Eine Anmeldung wird natürlich immer erst erstellt wenn das Eintrittsdatum erreicht ist. Vorher findet keine Anmeldung statt. Gleiches gilt auch für die Abmeldung. Erst wenn das Austrittsdatum erreicht ist, kommt es auch zur Abmeldung.

Wir wollen, insbesondere bei Aushilfen, nur sicherstellen, das keine Anmeldung am Eintrittstag erstellt wird, wenn die Abteilung erst ein paar Tage später mitteilt, dass der AN die Arbeit gar nicht angetreten hat, also vom Arbeitsvertrag zurückgetreten ist.
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Thomas Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 03.12.2013
Beiträge: 9


Betreff: Re: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Aha, also findet selbst bei komplett erfassten Steuer-Daten VOR der eigentlichen Arbeitsaufnahme gar keine Anmeldung statt ? Genau das ist der springende Punkt. Das wurde bei der ELSTAM-Einführung anders vermittelt. Dort wurde immer empfohlen die Steuer-ID erst zu erfassen, wenn die Arbeitsaufnahme tatsächlich erfolgt ist, weil sonst bereits mit der kompletten Erfassung der Steuerdaten eine Anmeldung auch VOR Arbeitsbeginn übermittelt wurde, was ja nicht korrekt ist.

Also schafft ihr euch quasi einen " Notausgang" durch das "X" ?
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Peter Maier Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 30.10.2013
Beiträge: 29


Betreff: Re: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Man muss unterscheiden zwischen Eintrittsdatum und tatsächlicher Arbeitsaufnahme. Eine Anmeldung findet nicht vor dem Eintrittsdatum statt. Nimmt der AN die Arbeit aber gar nicht auf, und die Personalabteilung erfährt dies erst einige Tage später, dann ist der AN am Eintrittsdatum bereits angemeldet worden und jetzt muss der Personalstamm wieder gelöscht werden. Das war bis vor Kurzem ein Problem. Den der AN war bei ELStAM angemeldet und der Personalstamm wurde danach gelöscht. Inzwischen erkennt ELSDAP gelöschte PersNrn und meldet dann automatisch wieder ab, aber sie sehen in PAISY nicht, dass eine An-/Abmeldung erfolgte, wenn der Personalstamm gelöscht ist.

Deshalb warten wir über das Eintrittsdatum hinaus mit der Anmeldung (DF 501123=X) bis wir sicher sind, dass der AN die Arbeit tatsächlich aufgenommen hat, um diesem Problem zu entgehen.
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