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Iannis Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 3


Betreff: DEÜV: Stornierung nach einem Jahr, durch Beleg?
Hallo,
vielleicht hat jemand eine Idee oder gleiches Problem und kann uns unterstützen?
Erstmaliger Eintritt des Mitarbeiters zum 01.09.2018 UND Beginn direkt mit Elternzeit (01.09-03.09.2018)
Paisy erstellte:
DEÜV Anmeldung (Grund 10) am 11.09.2018
DEÜV Jahresmeldung (Grund 50) und UV-Jahresmeldung (Grund 92) am 09.01.2019

Mit der Testabrechnung für 12.2019 werden die Anmeldung 10 und Jahresmeldung 50 storniert.
Die Stornierung der Anmeldung zum 01.09.2018 wird mit Grund "Änderung Meldezeitraum" dokumentiert und für die neue Anmeldung der Fehlerhinweis ausgegeben:
"Meldung nicht ausgeführt, weil 5011 15 Eintrittsdatum oder Lkto SV-Tage ungültig **F113

Dementsprechend wird die Jahresmeldung storniert und der neue Versuch mit folgenden Fehlerhinweis ausgegeben
"Meldung nicht ausgeführt, weil Anmeldung fehlerhaft **F513
ZE Anmeldedatum unbekannt **F147

Die aktuellen Belege sind eingespielt.
Wirkt sich vielleicht der Beleg vom 11.11.2019 aus?
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=
w110 19.09.2019 - PAI035 - DEUeV-Fehler bei Elternzeit im Eintrittsmonat
Prioritaet: 2 - normal

Es betrifft nur Mitarbeiter, die am Eintrittstag in Unterbrechung sind und im
gleichen Monat austreten. In Problemfall ist der Mitarbeiter am 01.01.
eingetreten und hatte noch bis 14.01.2019 Elternzeit. Das Austrittsdatum ist
der 31.01.2019. Faelschlich wurde eine An-und Abmeldung vom 01.-31.01.2019
erstellt.
Nach der Programmaenderung erfolgt die korrekte An-/Abmeldung vom
15.-31.01.2019.

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Viele Grüsse
Ioannis Nantsis
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BS_Rosenheim Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 17.09.2013
Beiträge: 50


Betreff: Re: DEÜV: Stornierung nach einem Jahr, durch Beleg?
Servus,
ja es gab mit den letzten Belegen auch bei mir einige Problemchen mit der DEÜV.
Mir wurde dann noch Ende letzter Wochen ein Vorabbeleg zur Verfügung gestellt.
Seitdem ist alles wieder gut.
Also Fall aufmachen und Beleg anfordern.

Viele Grüße
bs
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Jürgen Philipp Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 1


Betreff: Re: DEÜV: Stornierung nach einem Jahr, durch Beleg?
Hallo Allerseits

wir haben gerade heute noch einen ganz frischen Vorab-Beleg bekommen. Der scheint zu helfen, ist aber wohl noch nicht offiziell.

MfG
J. Philipp, BRZ
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Iannis Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 3


Betreff: Re: DEÜV: Stornierung nach einem Jahr, durch Beleg?
Super,
Danke für die Rückmeldung, denn jetzt tauchen noch weitere Fälle auf...
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Antworten Seiten (1): 1


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