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Rolf Peter Stein Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 44


Betreff: Märzklausel bei 0 SV Tagen
Hallo,

wir haben folgenden Fall. Ein Mitarbeiter, freiw. KV, hat im März 0 SV-Tage und eine Sonderzahlung erhalten. Auf der Abrechnung wird der Bruttoblock mit EGA in der RV und AV ausgewiesen aber keine Märzklausel gerechnet. Es fehlen die gesetzl. Lohnarten RV- und AV-Brutto Märzklausel, sowie Rentenvers. M.Kl und Arbeitsl.vers. M.Kl..
Habe ich einen Denkfehler oder ist die Berechnung nicht in Ordnung.

Mfg.
Rolf Peter Stein
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Peter Maier Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 30.10.2013
Beiträge: 29


Betreff: Re: Märzklausel bei 0 SV Tagen
Hallo,

wie hoch war den das bereits verbeitragte RV-Brutto in 2016 und wieviel SV-Tage sind in 2016 angefallen? Evtl. gab es ja gar keine Luft, um die Märzklausel in der anteiligen Jahres-RV-BBG für 2016 unterzubringen...

MfG
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Walter Latsch Abwesend
Administrator
Dabei seit: 05.09.2013
Beiträge: 45


Betreff: Re: Märzklausel bei 0 SV Tagen
Es ist etwas anders. Entscheidend ist zunächst das Überschreiten der anteiligen BBG in 2017. Das soll heißen, wenn in 2017 genug Platz zum Verteilen ist, zieht die Märzklausel nicht und das EGA wird einfach in 2017 als EGA gezeigt und verbeitragt. Als Beweis könnte man einen höheren Einmalbezug eingeben, der dann zur Märzklausel würde. Erst dann wird geschaut, ob und wieviel Platz in 2016 ist.
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Rolf Peter Stein Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 44


Betreff: Re: Märzklausel bei 0 SV Tagen
Hallo,
danke für deine Antworten Walter.
Die zweite ist die Entscheidende. In 2017 ist noch Platz vorhanden.
Ich habe den Betrag der EGA erhöht und dann kommt auch die Märzklausel.

mgf.
Rolf Peter Stein
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Antworten Seiten (1): 1


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