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Walter Latsch Abwesend
Administrator
Dabei seit: 05.09.2013
Beiträge: 45


Betreff: Steuerfreiheit KuG-Zuschuss
Hallo zusammen,
wenn man KuG-Zuschüsse bereits steuerpflichtig abgerechnet hat und diese nun steuerfrei stellen will, reicht es nicht aus, den Schlüssel in der Lohnart auf frei zustellen und die Personen mit P4 anzustoßen. Man benötigt eine neue, steuerfreie Lohnart, die statt der alten Lohnart generiert werden muss.

Viele Grüße
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Rainer Otto Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 11.09.2013
Beiträge: 11


Betreff: Re: Steuerfreiheit KuG-Zuschuss
Hallo !
Oder die stpfl. Lohnart stehen lassen und eine weitere generieren.
Die neue LA ist dann "davon stfrei", also ein negativer GWV.
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Antworten Seiten (1): 1


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