Die24all - Homepage



Hans-Jörg Hardt Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 36


Betreff: Regelaltersgrenze und BVE
Hallo,
ich habe ein Problem mit folgender Konstellation:
Mitarbeiter war mehrfach beschäftigt. Das 1. AV ist beendet wegen Altersrente. In beiden AV war er RV-Pflichtig. Allerdings ist er jetzt nur im noch bestehenden 2. AV rückwirkend von der RV Pflicht befreit (wegen anerkannter Mitgliedsschaft in einer BVE laut Urteil).
Seit Februar 2019 hat er die Regelaltersgrenze überschritten.Nun würde ich den Fall gerne zurückrechnen, habe aber das Problem mit den richtigen Sv Daten.
PGR 119 seit 02.2019 lässt kein RV = 0 zu. In der BVE gibt es keinen entsprechenden Schlüssel. Außerdem müssen seit 02.2019 keine Beiträge zur BVE gezahlt werden.
Also PGR 101 und RV = 0. Geht, aber dann passt die DEÜV Meldung nicht.

Hat da jemand eine Idee?

VG Hans-Jörg Hardt
↑  ↓

Iannis Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 3


Betreff: Re: Regelaltersgrenze und BVE
Hi,
gab es nicht eine Regelung mit dem Flexirentengesetz 2017, dass diese Kombination mit PGR 119 erst ab 01.07.2019 möglich ist?
Der AG-RV Beitrag musste doch trotz Regelaltersrente abgeführt werden.
Haben Sie bei der KK nach der korrekten Kombination BGR/PGR nachgefragt?
Löst zwar nicht das Problem, aber eine kleine Anregung.
Grüsse
Ioannis Nantsis
↑  ↓

Hans-Jörg Hardt Abwesend
Mitglied
Dabei seit: 09.09.2013
Beiträge: 36


Betreff: Re: Regelaltersgrenze und BVE
Hallo,

so ist es. Habe dazu einiges im Bremer Forum 2017 gefunden und entsprechend umgesetzt. Die Meldungen funktionieren jetzt. Ob es so richtig ist, wird sich dann zeigen...

Nur irgendwie komisch wenn die Person eigentlich RV Frei ist, ab Beginn der RAG aber AG Beiträge an die RV fällig werden.

Danke und viele Grüße
↑  ↓

Antworten Seiten (1): 1

Alle Zeitangaben in GMT +01:00. Aktuelle Uhrzeit: 08:17.