Mika | 07.11.2013, 08:23 |
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Betreff: ELStAM 6 Monatsfrist Hallo, es gibt bei ELStAM die 6 Monatsfirst, welche in Anspruch genommen werden kann. In den Unterlagen des Finanzamtes steht "bis zu" 6 Monaten. Wie machen wir es in PAISY, wenn wir nur 3 Monate in Anspruch nehmen möchten und anschließend sollen die Daten von ELStAM zur Abrechnung kommen, aber die 3 Monate vorher sollen nicht mehr verändert werden. Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt ? Mfg Mika |
Thomas | 03.12.2013, 09:47 |
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Betreff: Re: ELStAM 6 Monatsfrist Hallo Mika, wenn Sie den 6-Monatsszeitraum frühzeitig "abbrechen" wollen, müssen Sie im Feld "ELSTAM-Prüfung" das Merkmal für "An- und Abmeldung" wieder setzen. Aktuell sollte dort "6-Monatsregelung" auftauchen. Mit dem nächsten Austausch der ELSTAM-Daten wird im Rücklauf ein neuer Steuersatz mit dem 01. des Monats angelegt. Rückwirkende Zeiträume werden nicht aktualisiert, sprich es findet keine Rückrechnung statt. Viele Grüße Thomas |