Komplettes Thema anzeigen 01.11.2013, 09:52
Walter Latsch Abwesend
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Betreff: Re: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo zusammen,

die Rückrechnungssperre mittels S geht anscheinend nicht. Das S wirkt wohl nur auf Änderungen im Brutto selbst, aber nicht auf geänderte Schlüssel im Feld 23. Also bleibt nur die Terminierung über eine Pseudo-Lohnart. Dies geht jedoch nur, solange man damals noch mit 4 geschlüsselt hatte und noch nicht auf die Netto-Methode umgestellt hatte.

Das Seepferdchen (für Insider)