Komplettes Thema anzeigen 25.05.2020, 09:11
Walter Latsch Abwesend
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Betreff: Steuerfreiheit KuG-Zuschuss
Hallo zusammen,
wenn man KuG-Zuschüsse bereits steuerpflichtig abgerechnet hat und diese nun steuerfrei stellen will, reicht es nicht aus, den Schlüssel in der Lohnart auf frei zustellen und die Personen mit P4 anzustoßen. Man benötigt eine neue, steuerfreie Lohnart, die statt der alten Lohnart generiert werden muss.

Viele Grüße