Komplettes Thema anzeigen 07.05.2020, 08:14
Walter Latsch Abwesend
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Betreff: Re: versehentliche Rückrechnung mit Funktion "Steuer Rückr. VJ"
Hallo,
eigentlich nicht. Uneigentlich muss man dass, was sonst die "Schiebe-Lohnarten" von alleine machen, manuell machen. Man braucht also eine Lohnart als Sachbezug, Steuerpflichtig und SV-frei, mit der man den Nachzahlungsbetrag in den jeweiligen Monaten in Minus eingibt. Dann eine Lohnart als Sachbezug wie die erste, allerdings als Einmalbezug, über die man die Summe der Beträge im laufenden Monat eingibt. Diese EB-Lohnart braucht man ggf. auch schon im alten Jahr, wenn auch Einmalbezüge durch die Rückrechnung betroffen waren.
Während dieser ganzen Aktion muss das A natürlich wieder rein.
Viel Spaß beim tüfteln!