Komplettes Thema anzeigen 18.11.2019, 17:05
Hans-Jörg Hardt Abwesend
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Betreff: Regelaltersgrenze und BVE
Hallo,
ich habe ein Problem mit folgender Konstellation:
Mitarbeiter war mehrfach beschäftigt. Das 1. AV ist beendet wegen Altersrente. In beiden AV war er RV-Pflichtig. Allerdings ist er jetzt nur im noch bestehenden 2. AV rückwirkend von der RV Pflicht befreit (wegen anerkannter Mitgliedsschaft in einer BVE laut Urteil).
Seit Februar 2019 hat er die Regelaltersgrenze überschritten.Nun würde ich den Fall gerne zurückrechnen, habe aber das Problem mit den richtigen Sv Daten.
PGR 119 seit 02.2019 lässt kein RV = 0 zu. In der BVE gibt es keinen entsprechenden Schlüssel. Außerdem müssen seit 02.2019 keine Beiträge zur BVE gezahlt werden.
Also PGR 101 und RV = 0. Geht, aber dann passt die DEÜV Meldung nicht.

Hat da jemand eine Idee?

VG Hans-Jörg Hardt