Komplettes Thema anzeigen 22.01.2015, 11:15
Peter Maier Abwesend
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Betreff: Re: ELSTAM Wiederanmeldung nach Austritt
Hallo,

wenn Sie eine Abrechnung nach Austritt durchgeführt haben, erkennt das PAI270 automatisch (nach der Abrechnung durch ein vorhandenes Lohnkonto), dass eine (Wieder)-Anmeldung erforderlich ist. Dies erkennen Sie in der Liste Lst270_2O-ELStAM, in der bei solchen PersNrn eine weitere Zeile mit dem Zahlmonat und einem Sternchen hinter dem Bis-Datum erscheint. In Ihrem Fall also z.B: "01.01.2015 31.01.2015* (STID) H"

Wichtig ist, dass Sie beim ELStAM-Satz ab 01.01.2015 mit dem ELStAM-Status 101 (=Abgemeldet) das Kennzeichen "Nebenbeschäftigung" löschen (DF501620=N), wenn Sie bei der (Wieder)-Anmeldung die "gute" Steuerklasse zurückhaben wollen. Nur dann erscheint in der 2O-Liste auch das "H" für eine Hauptbeschäftigung.

MfG