Komplettes Thema anzeigen 21.11.2014, 09:42
Thomas Abwesend
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Betreff: Neuzugang - erster ELSTAM-Abruf
Hallo zusammen,

uns brennt die Frage auf den Nägeln zu wann eine erste ELSTAM-Abfrage bei einem Neuzugang gestartet wird ?

Bisher kursiert bei uns die Meinung, das man die für eine ELSTAM-Meldung notwendigen Daten (Steuer-ID, Geburtsdatum, Kennzeichen HAG/NAG) erst vollständig erfassen darf, wenn der neue Mitarbeiter auch definitv die Arbeit aufgenommen hat. Erfasst man vorher bereits alles, wird automatisch schon die erste Abfrage übermittelt. Grundsätzlich ist man ja erst als tatsächlicher AG abrufberechtigt, und das ist erst am ersten Arbeitstag der Fall.

Zusammengefasst: Muss ich mit der Erfassung der vollständigen Steuerdaten bis nach der tatsächlichen Arbeoitsaufnahme warten oder ist eine vorbereitende Erfassung unschädlich und die Anmeldung erfolgt erst am Tag des Beschäftigungsbeginns ?

Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Thomas