Komplettes Thema anzeigen 08.04.2014, 08:21
Peter Maier Abwesend
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Betreff: Re: SEPA und VWL
Hallo

unter SEPA ist es zwingend notwendig, VL-Zahlungen des Arbeitgebers durch den Category-Purpose-Code CBFF (Capital Building Fringe Fortune) zu kennzeichnen. Der SEPA-Standard ist eine Teilmenge von ISO 20022 und nutzt deshalb dessen Purpose-Codes. Es wurde vereinbart, dass VL-Zahlung des Arbeitgebers (im DTAUS-Verfahren der Textschlüssel 54) mit CBFF zu kennzeichnen sind. Damit kann das VL-Institut erkennen, dass es sich um vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers handelt, die ggf. zulagenbegünstigt sind.

Warum ADP die SA 1920 für den Ordnungsbegriff 202080 nicht gleich mit CBFF vorbelegt hat und der Paisy-Anwender dies selbst tun muss, lag wohl daran, dass ADP SEPA-Beratungsleistungen verkaufen wollte...

MfG