Komplettes Thema anzeigen 03.12.2013, 09:47
Thomas Abwesend
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Betreff: Re: ELStAM 6 Monatsfrist
Hallo Mika,

wenn Sie den 6-Monatsszeitraum frühzeitig "abbrechen" wollen, müssen Sie im Feld "ELSTAM-Prüfung" das Merkmal für "An- und Abmeldung" wieder setzen. Aktuell sollte dort "6-Monatsregelung" auftauchen.

Mit dem nächsten Austausch der ELSTAM-Daten wird im Rücklauf ein neuer Steuersatz mit dem 01. des Monats angelegt. Rückwirkende Zeiträume werden nicht aktualisiert, sprich es findet keine Rückrechnung statt.

Viele Grüße
Thomas