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Die letzten 5 Beiträge in diesem Thema


Hans-Jörg Hardt (08.04.2014, 09:01):
Betreff: Re: SEPA und VWL
Vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich das so entsprechend umsetzen und habe ein gutes Gefühl dabei. Grinning

Peter Maier (08.04.2014, 08:21):
Betreff: Re: SEPA und VWL
Hallo

unter SEPA ist es zwingend notwendig, VL-Zahlungen des Arbeitgebers durch den Category-Purpose-Code CBFF (Capital Building Fringe Fortune) zu kennzeichnen. Der SEPA-Standard ist eine Teilmenge von ISO 20022 und nutzt deshalb dessen Purpose-Codes. Es wurde vereinbart, dass VL-Zahlung des Arbeitgebers (im DTAUS-Verfahren der Textschlüssel 54) mit CBFF zu kennzeichnen sind. Damit kann das VL-Institut erkennen, dass es sich um vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers handelt, die ggf. zulagenbegünstigt sind.

Warum ADP die SA 1920 für den Ordnungsbegriff 202080 nicht gleich mit CBFF vorbelegt hat und der Paisy-Anwender dies selbst tun muss, lag wohl daran, dass ADP SEPA-Beratungsleistungen verkaufen wollte...

MfG

Andreas Schmudde (07.04.2014, 17:05):
Betreff: Re: SEPA und VWL
Hallo Herr Hardt,

wir verwenden seit Nov. 2013 für alle VWL ausschließlich CBFF.
Das funktioniert sehr gut und hat zu keinerlei Rückfragen geführt.
Andere Kennzeichnungen für VWL sind nicht vorhanden.

Gruß,

Andreas Schmudde

Hans-Jörg Hardt (07.04.2014, 16:57):
Betreff: SEPA und VWL
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema SEPA und Kennzeichnung der VWL Leistungen. Im Firmenstamm Feld 202080 ist bisher nur SALA für die Verdienstabrechnung eingetragen. Jetzt habe ich die Anforderung eines Instituts, die VWL Zahlung mit CBFF zu kennzeichnen. Ich habe da nur ein Verständisproblem, weil ich damit doch alle VWL Zahlung entsprechend kennzeichne. CBFF bedeutet ja eine Kapital bildende Zahlung, und es ist doch ein Unterschied, ob ich das Geld für einen Investmentfond anlege oder für was andres oder nicht? Ist CBFF denn die einzige Kennzeichnung für VWL Zahlungen?

Würde ich über eine Antwort freuen

Hans-Jörg Hardt

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