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Die letzten 5 Beiträge in diesem Thema


Thomas (03.12.2013, 09:47):
Betreff: Re: ELStAM 6 Monatsfrist
Hallo Mika,

wenn Sie den 6-Monatsszeitraum frühzeitig "abbrechen" wollen, müssen Sie im Feld "ELSTAM-Prüfung" das Merkmal für "An- und Abmeldung" wieder setzen. Aktuell sollte dort "6-Monatsregelung" auftauchen.

Mit dem nächsten Austausch der ELSTAM-Daten wird im Rücklauf ein neuer Steuersatz mit dem 01. des Monats angelegt. Rückwirkende Zeiträume werden nicht aktualisiert, sprich es findet keine Rückrechnung statt.

Viele Grüße
Thomas

Mika (07.11.2013, 08:23):
Betreff: ELStAM 6 Monatsfrist
Hallo,
es gibt bei ELStAM die 6 Monatsfirst, welche in Anspruch genommen werden kann.
In den Unterlagen des Finanzamtes steht "bis zu" 6 Monaten. Wie machen wir es in PAISY, wenn
wir nur 3 Monate in Anspruch nehmen möchten und anschließend sollen die Daten von ELStAM zur
Abrechnung kommen, aber die 3 Monate vorher sollen nicht mehr verändert werden.
Hat hier schon jemand Erfahrung gesammelt ?

Mfg
Mika

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