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Die letzten 5 Beiträge in diesem Thema


Walter Latsch (01.11.2013, 09:52):
Betreff: Re: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo zusammen,

die Rückrechnungssperre mittels S geht anscheinend nicht. Das S wirkt wohl nur auf Änderungen im Brutto selbst, aber nicht auf geänderte Schlüssel im Feld 23. Also bleibt nur die Terminierung über eine Pseudo-Lohnart. Dies geht jedoch nur, solange man damals noch mit 4 geschlüsselt hatte und noch nicht auf die Netto-Methode umgestellt hatte.

Das Seepferdchen (für Insider)

Hans-Jörg Hardt (29.10.2013, 10:11):
Betreff: Re: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Danke für die Antworten. Das mit der RR habe ich mir schon gedacht ;-(

Sollte es seitens der ADP nicht eine Lösung geben? Ist ja eine Komponente.

Werde auch mal Kontakt aufnehmen.

H.Herting (29.10.2013, 07:14):
Betreff: Re: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo Jörg,
nach Rücksprache mit der ADP habe ich in der LA Korrektur Pfändung ein terminiertes Segment für die Zeit vor der Änderung des Pfändungsschlüssel angelegt und den Betrag negativ herangezogen. Es scheint zumindest beim laufenden Sachbezug zu funktinoieren.

Walter Latsch (28.10.2013, 16:11):
Betreff: Re: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo,

terminierbar ist das Feld nicht. Wenn man also keine neue Lohnart anlegen will, bleibt einem nur zu hoffen, dass man keine Rückrechnung auf das Vorjahr macht. Falls doch, in USA 15 bei dem Menschen im Feld Rückrechnungssperre ein S setzen und die Pfändung abtermnieren und mit dem aktuellen Rest in eine neue Satznummer kopieren.

Hans-Jörg Hardt (28.10.2013, 15:29):
Betreff: Pfändung der Jahressonderzahlung ö.D.
Hallo,
laut BAG Urteil ist die Jahressonderzahlung ab sofort voll pfändbar. Die Änderung in SA 36 Feld 23 von 4 in 1 ist ja einfach, aber wie sieht es mit Rückrechnungen aus?

Gruß
Hans-Jörg Hardt

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