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Die letzten 5 Beiträge in diesem Thema


Peter Maier (22.01.2015, 11:15):
Betreff: Re: ELSTAM Wiederanmeldung nach Austritt
Hallo,

wenn Sie eine Abrechnung nach Austritt durchgeführt haben, erkennt das PAI270 automatisch (nach der Abrechnung durch ein vorhandenes Lohnkonto), dass eine (Wieder)-Anmeldung erforderlich ist. Dies erkennen Sie in der Liste Lst270_2O-ELStAM, in der bei solchen PersNrn eine weitere Zeile mit dem Zahlmonat und einem Sternchen hinter dem Bis-Datum erscheint. In Ihrem Fall also z.B: "01.01.2015 31.01.2015* (STID) H"

Wichtig ist, dass Sie beim ELStAM-Satz ab 01.01.2015 mit dem ELStAM-Status 101 (=Abgemeldet) das Kennzeichen "Nebenbeschäftigung" löschen (DF501620=N), wenn Sie bei der (Wieder)-Anmeldung die "gute" Steuerklasse zurückhaben wollen. Nur dann erscheint in der 2O-Liste auch das "H" für eine Hauptbeschäftigung.

MfG

BS_Rosenheim (21.01.2015, 16:40):
Betreff: ELSTAM Wiederanmeldung nach Austritt
Hi,
vielleicht weiß jemand die Lösung

Fall:
Wir hatten kurzfristig Beschäftigte, die vom 1. - 15.Dezember (somit SV-Austritt Dezember) da waren und nun im Januar (nach Abgrenzung Steuerjahr = Steuerbrutto im Januar) ausbezahlt werden.

Elstam verhält sich im Standard folgendermaßen
a. Anmeldung im Dezember
b. Daten für Dezember kommen auch noch zurück (interessieren mich aber nicht, da ja Zufluß Januar)
c. Abmeldung zum Jahresende
d. Neuer Satz mit Steuerklasse VI ab Januar.

Ich würde nun gerne den Mitarbeiter für die Januarabrechnung nach dem SV-Ende wieder bei ELSTAM anmelden, damit ich die "gute" Steuerklasse für den Zahlmonat zurückbekomme.

Hat das schon mal wer gemacht? Wenn ja, wie?

Danke an alle
Gruß
bs

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